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Grund- und Ersatzversorgung

  

Grund- und Ersatzversorgung
 
 
 
 
Grundversorger nach § 36 (2) EnWG:
 
 
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005, § 36 Abs. 2 ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger eines Netzgebiets der allgemeinen Versorgung, das in diesem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt.
Die Gemeindewerke Münchweiler a. d. Rodalb beliefern im Netzgebiet von Münchweiler die meisten Haushaltskunden und sind somit Grundversorger von Münchweiler a. d. Rodalb für Strom und Gas.
 
 
Grundversorgung:
 
 
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind die GWM als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet von Münchweiler a. d. Rodalb mit Strom und Gas verpflichtet.
Als Haushaltskunden im Sinne des EnWG, § 3 Ziffer 22 gelten Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh beziehen.
Haushaltskunden im Netzgebiet von Münchweiler a. d. Rodalb werden im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen der GWM versorgt.
Die Grundversorgung erfolgt entsprechend der Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".
 
 
Ersatzversorgung:
 
 
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind die GWM als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate für die Belieferung aller Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadt Ludwigshafen mit Strom und Gas verpflichtet.
 
Der Fall der Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Letztverbraucher aus dem Niederspannungsnetz der TWK Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. wenn zwischen dem Letztverbraucher und der TWK oder einem sonstigen Energielieferant kein Vertragsverhältnis besteht.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet der Stadt Kaiserslautern für Haushaltskunden mit einem maximalen Jahresbezug von 10.000 kWh zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen der TWK durchgeführt.
Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Strom GVV).

 

 





 
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