Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung
Die Preisbestandteile sind im Einzelnen:
• Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Nutzung von
Leitungen, Transformatoren etc.), die Erbringung von Systemdienstleistungen
(z. B. Frequenz- und Spannungshaltung), sowie die Deckung von Verlusten
• Blindarbeit und -leistung, sofern 50% der bezogenen Wirkarbeit überschritten werden
• Preise für die Messung und den Messstellenbetrieb
• Preise für die Abrechnung
• Preise für Ersatzbelieferungen
Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte Preisbestandteile zugerechnet:
• Konzessionsabgabe
• Mehrbelastungen nach dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-Gesetz)
• Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV,
i. V. m. § 9 Abs. 7 KWK-Gesetz
Unser Netzentgelt dient dem Ausbau und der Erhaltung des Stromnetzes. Mit dem KWKG-Zuschlag wird die umweltfreundliche Stromerzeugung in Kraftwärmekopplungsanlagen gefördert. Konzessionsabgaben werden an die Kommune gezahlt, um auf öffentlichem Grund Leitungen verlegen und belassen zu können. Für die Beschaffung, den Unterhalt und die regelmäßige Ablesung der Zähler ist ein Messentgelt zu entrichten.
Unsere Stromnetzentgelte zum 01.01.2012 werden unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
Im Netzgebiet der Gemeindewerke Münchweiler wurde als Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG die
Gemeindewerke Münchweiler -AöR-
Schulstraße 19
66981 Münchweiler
festgelegt.